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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTOHOTEL GmbH

I. Geltung und Vertragsabschlüsse

1. Geltung der Bedingungen

Für alle Angebote und Leistungen der AUTOHOTEL GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt AUTOHOTEL GmbH nicht an, es sei denn, AUTOHOTEL GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn AUTOHOTEL GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote der AUTOHOTEL GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn AUTOHOTEL GmbH ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluß (Buchungsfrage) annimmt.
2.2 Bei einer Buchungsanfrage des Kunden per Telefax erfolgt die Annahme des Angebots zum Vertragsabschluß ebenfalls per Telefax, bei einer online erfolgten Buchungsfrage erfolgt die Bestätigung per E-Mail. Sollte AUTOHOTEL GmbH im Ausnahmefall eine telefonische Buchungsanfrage zulassen, ist vom Kunden unter Nennung der entsprechenden Kontaktdaten anzugeben, ob die Bestätigung per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen soll.
2.3 Buchungsanfragen des Kunden können von AUTOHOTEL GmbH nur innerhalb von drei Kalendertagen angenommen werden. Danach ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht mehr gebunden. AUTOHOTEL GmbH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn AUTOHOTEL GmbH die Buchungsanfrage des Kunden nicht annimmt. AUTOHOTEL GmbH ist nicht zur Annahme der Buchungsanfrage des Kunden verpflichtet.
2.4 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluß zwischen AUTOHOTEL GmbH und dem Kunden ist, daß der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.5 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der AUTOHOTEL GmbH sind – soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

II. Mietvertrag und Shuttle-Service

1. Mietvertrag

1.1 AUTOHOTEL GmbH bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von AUTOHOTEL GmbH betriebenen Parkplatz (An der Gehespitz 75, 63263 Neu-Isenburg) gegen Entgelt abzustellen und den von AUTOHOTEL GmbH eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zu nutzen.
1.2 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch AUTOHOTEL GmbH kommt zwischen dem Kunden und AUTOHOTEL GmbH ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. AUTOHOTEL GmbH übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
1.3 AUTOHOTEL GmbH ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz.
1.4 AUTOHOTEL GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
1.5 Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluß der Fiktion des § 545 BGB). AUTOHOTEL GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von AUTOHOTEL GmbH bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von AUTOHOTEL GmbH auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

2. Verhalten auf dem Betriebsgelände

2.1 Auf dem Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schrittempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der AUTOHOTEL GmbH, der Mitarbeiter der AUTOHOTEL GmbH und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, daß Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
2.2 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, daß andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der AUTOHOTEL GmbH ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. AUTOHOTEL GmbH ist berechtigt, außerhalb der markierten Stellflächen abgestellte Fahrzeuge sowie außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
2.3 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH ohne ausdrückliche Zustimmung der AUTOHOTEL GmbH, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufenzulassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterläßt er dies, ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
2.4 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und –abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet.
2.5 AUTOHOTEL GmbH ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von AUTOHOTEL GmbH im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
2.6 Der Kunde versichert, daß der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH besitzt. Auf Verlangen der AUTOHOTEL GmbH, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
2.7 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von AUTOHOTEL GmbH ist verboten.

3. Shuttle-Service

3.1 Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH stellt AUTOHOTEL GmbH für den Kunden sowie für maximal acht Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen 24-Stunden-Shuttle-Service vom Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Für jede weitere bis 8 Personen ist ein Aufpreis von EUR 30,00 zu entrichten.
3.2 Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. AUTOHOTEL GmbH ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Die Sondergepäck muss bei der Reservierung angemeldet werden.
3.3 In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. AUTOHOTEL GmbH behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 1 Stunde) Verzögerungen eintreten.
3.4 Die Beförderung zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
3.5 Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. AUTOHOTEL GmbH haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Frankfurt, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Begin der Check-In- Zeit bei AUTOHOTEL GmbH den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der AUTOHOTEL GmbH seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von AUTOHOTEL GmbH verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.
3.6 Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat AUTOHOTEL GmbH nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. AUTOHOTEL GmbH wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.
3.7 Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
3.8 Auf Wunsch stellt AUTOHOTEL GmbH Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und AUTOHOTEL GmbH entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an AUTOHOTEL GmbH zu zahlen.

2. Von AUTOHOTEL GmbH angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

3. Für die von AUTOHOTEL GmbH angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von AUTOHOTEL GmbH angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von AUTOHOTEL GmbH nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an AUTOHOTEL GmbH verpflichtet.

6. Gegen die Ansprüche von AUTOHOTEL GmbH kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von AUTOHOTEL GmbH anerkannt.

IV. Rücktritt

1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an AUTOHOTEL GmbH nach Wahl von AUTOHOTEL GmbH eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß AUTOHOTEL GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

V. Haftung

1. AUTOHOTEL GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AUTOHOTEL GmbH sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der AUTOHOTEL GmbH beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von AUTOHOTEL GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. AUTOHOTEL GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern AUTOHOTEL GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von AUTOHOTEL GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluß entstanden sind.

4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von AUTOHOTEL GmbH ausgeschlossen.

5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von AUTOHOTEL GmbH verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an AUTOHOTEL GmbH ab, soweit AUTOHOTEL GmbH ein Schaden entstanden ist.

VI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von AUTOHOTEL GmbH in Neu-Isenburg, es sei denn, daß ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

3. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von AUTOHOTEL GmbH. Im übrigen ist der Geschäftssitz von AUTOHOTEL GmbH Gerichtsstand für den Fall, daß der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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