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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTOHOTEL GmbH
I. Geltung und Vertragsabschlüsse
1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und
Leistungen der AUTOHOTEL GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende
oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt AUTOHOTEL GmbH
nicht an, es sei denn, AUTOHOTEL GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn AUTOHOTEL GmbH in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des
Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluß
| 2.1 |
Die Angebote der AUTOHOTEL GmbH
sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn AUTOHOTEL GmbH ein
Angebot des Kunden zum Vertragsabschluß (Buchungsfrage) annimmt.
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| 2.2 |
Bei einer Buchungsanfrage des
Kunden per Telefax erfolgt die Annahme des Angebots zum Vertragsabschluß
ebenfalls per Telefax, bei einer online erfolgten Buchungsfrage erfolgt die
Bestätigung per E-Mail. Sollte AUTOHOTEL GmbH im Ausnahmefall eine telefonische
Buchungsanfrage zulassen, ist vom Kunden unter Nennung der entsprechenden
Kontaktdaten anzugeben, ob die Bestätigung per Brief, Telefax oder E-Mail
erfolgen soll.
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| 2.3 |
Buchungsanfragen des Kunden können
von AUTOHOTEL GmbH nur innerhalb von drei Kalendertagen angenommen werden.
Danach ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht mehr gebunden. AUTOHOTEL
GmbH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn AUTOHOTEL
GmbH die Buchungsanfrage des Kunden nicht annimmt. AUTOHOTEL GmbH ist nicht zur
Annahme der Buchungsanfrage des Kunden verpflichtet.
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| 2.4 |
Voraussetzung für einen wirksamen
Vertragsabschluß zwischen AUTOHOTEL GmbH und dem Kunden ist, daß der Kunde
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
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| 2.5 |
Mitarbeiter und sonstige
Beauftragte der AUTOHOTEL GmbH sind – soweit sie keine gesetzliche
Vertretungsmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als
Prokuristen haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche
Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu
treffen.
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II. Mietvertrag und Shuttle-Service
1. Mietvertrag
| 1.1 |
AUTOHOTEL GmbH bietet Fluggästen
des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von
AUTOHOTEL GmbH betriebenen Parkplatz (An der Gehespitz 75,
63263 Neu-Isenburg) gegen Entgelt abzustellen und den von AUTOHOTEL GmbH
eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zu
nutzen.
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| 1.2 |
Mit der Annahme einer
Stellplatz-Buchungsanfrage durch AUTOHOTEL GmbH kommt zwischen dem Kunden und
AUTOHOTEL GmbH ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung
sind Gegenstand dieses Vertrages. AUTOHOTEL GmbH übernimmt keine Obhut oder
besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
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| 1.3 |
AUTOHOTEL GmbH ist verpflichtet,
dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur
Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten
Stellplatz.
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| 1.4 |
AUTOHOTEL GmbH steht wegen ihrer
Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein
gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
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| 1.5 |
Entfernt der Kunde das Fahrzeug
nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung
des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluß der Fiktion des
§ 545 BGB). AUTOHOTEL GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur
Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen,
das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit
vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von
AUTOHOTEL GmbH bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist AUTOHOTEL GmbH
berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von
AUTOHOTEL GmbH auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
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2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
| 2.1 |
Auf dem Betriebsgelände der
AUTOHOTEL GmbH gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung
(StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schrittempo
gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den
Anweisungen der AUTOHOTEL GmbH, der Mitarbeiter der AUTOHOTEL GmbH und deren
Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde
sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, daß
Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
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| 2.2 |
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der
markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu
achten, daß andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein-
und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit
dem Kunden der AUTOHOTEL GmbH ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist
der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz
abzustellen. AUTOHOTEL GmbH ist berechtigt, außerhalb der markierten
Stellflächen abgestellte Fahrzeuge sowie außerhalb von zugewiesenen
Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
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| 2.3 |
Es ist dem Kunden untersagt, auf
dem Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH ohne ausdrückliche Zustimmung der
AUTOHOTEL GmbH, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen
oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu
entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche
Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern,
Motoren auszuprobieren oder laufenzulassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank
oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine
Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden
zu beseitigen. Unterläßt er dies, ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, die
Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des
Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes
Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der
Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
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| 2.4 |
Der Aufenthalt auf dem
Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung
und –abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf
den Shuttle ist nicht gestattet.
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| 2.5 |
AUTOHOTEL GmbH ist berechtigt, das
Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von AUTOHOTEL GmbH im Falle
drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von
dem Betriebsgelände zu entfernen.
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| 2.6 |
Der Kunde versichert, daß der
Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das
Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen
des Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH besitzt. Auf Verlangen der AUTOHOTEL
GmbH, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und
Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden
Versicherungsschutzes, ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, die Vorlage eines
geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die
vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist
AUTOHOTEL GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen
hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
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| 2.7 |
Das Rauchen auf dem
Betriebsgelände von AUTOHOTEL GmbH ist verboten.
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3. Shuttle-Service
| 3.1 |
Zusammen mit der Miete eines
Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH stellt AUTOHOTEL GmbH
für den Kunden sowie für maximal acht Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne
Aufpreis einen 24-Stunden-Shuttle-Service vom Betriebsgelände der AUTOHOTEL
GmbH zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Für jede weitere
bis 8 Personen ist ein Aufpreis von EUR 30,00 zu entrichten.
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| 3.2 |
Das Gepäck des Kunden sowie seiner
Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen
der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose
Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. AUTOHOTEL GmbH ist zur
Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Die
Sondergepäck muss bei der Reservierung angemeldet werden.
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| 3.3 |
In der Regel erfolgt der
Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des
Kunden. AUTOHOTEL GmbH behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn
hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 1 Stunde)
Verzögerungen eintreten.
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| 3.4 |
Die Beförderung zum Flughafen
Frankfurt am Main erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des
Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
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| 3.5 |
Die Abflug- und Landezeiten sind
von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. AUTOHOTEL GmbH haftet
nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine
verspätete Ankunft am Flughafen Frankfurt, wenn die Angaben des Kunden korrekt
sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen
Fluggesellschaft angegebenen Begin der Check-In- Zeit bei AUTOHOTEL GmbH den
Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der AUTOHOTEL GmbH
seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund
höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von AUTOHOTEL GmbH verschuldete
Verzögerungen ist ausgeschlossen.
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| 3.6 |
Der Rücktransport vom Flughafen
Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der AUTOHOTEL GmbH erfolgt in der Regel
zeitnah. Der Kunde hat AUTOHOTEL GmbH nach seiner Landung und Abholung des
Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. AUTOHOTEL GmbH wird daraufhin umgehend
ein Fahrzeug zur Abholung schicken.
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| 3.7 |
Bei alkoholisierten oder
randalierenden Personen ist AUTOHOTEL GmbH berechtigt, unter Ausschluß von
Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine
Beförderung zu verweigern.
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| 3.8 |
Auf Wunsch stellt AUTOHOTEL GmbH
Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der
Buchungsanfrage angibt und AUTOHOTEL GmbH entsprechende Reservierung mit der
Buchungsannahme bestätigt.
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III. Preise und
Zahlungsbedingungen
1.
Der Kunde verpflichtet sich, die
vereinbarten Preise an AUTOHOTEL GmbH zu zahlen.
2.
Von AUTOHOTEL GmbH angegebene
Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3.
Für die von AUTOHOTEL GmbH
angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenem
Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von
AUTOHOTEL GmbH angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4.
Die vereinbarten Preise werden dem
Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden
sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
5.
Sofern der Kunde die vereinbarten
Leistungen von AUTOHOTEL GmbH nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich
entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten
Entgelts an AUTOHOTEL GmbH verpflichtet.
6.
Gegen die Ansprüche von AUTOHOTEL
GmbH kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die
Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von AUTOHOTEL
GmbH anerkannt.
IV. Rücktritt
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei, ausgeschlossen hiervon sind online bezahlte Buchungen. Bei online bezahlten Buchungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR einbehalten. Bei Buchungen von bestimmten Parkplatztypen die mit einer Aktion in Verbindung stehen, behält sich AUTOHOTEL GmbH auch vor, die gesamte Parkgebühr einzubehalten. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an AUTOHOTEL GmbH nach Wahl von AUTOHOTEL GmbH eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß AUTOHOTEL GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
V. Haftung
1.
AUTOHOTEL GmbH haftet nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von AUTOHOTEL GmbH sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der AUTOHOTEL GmbH beruhen. Ist der Kunde
Unternehmer, ist die Haftung von AUTOHOTEL GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf
den bei Vertragsschluß vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
2.
AUTOHOTEL GmbH haftet nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern AUTOHOTEL GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von AUTOHOTEL GmbH auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.
Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des
Kunden, die bereits vor Vertragsschluß entstanden sind.
4.
Soweit nicht vorstehend etwas
Abweichendes geregelt, ist die Haftung von AUTOHOTEL GmbH ausgeschlossen.
5.
Der Kunde haftet unabhängig von
einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das
von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von AUTOHOTEL
GmbH verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
6.
Der Kunde tritt bereits jetzt
eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu
vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs
eingetretenen Schadensfall im Voraus an AUTOHOTEL GmbH ab, soweit AUTOHOTEL
GmbH ein Schaden entstanden ist.
VI. Anwendbares Recht,
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Erfüllungsort ist der
Geschäftssitz von AUTOHOTEL GmbH in Neu-Isenburg, es sei denn, daß ausdrücklich
ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist
Gerichtsstand der Geschäftssitz von AUTOHOTEL GmbH. Im übrigen ist der
Geschäftssitz von AUTOHOTEL GmbH Gerichtsstand für den Fall, daß der Kunde nach
Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. |